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Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer

Als Entwurfsverfasser werden Sie auch ohne Mitgliedschaft in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Entwurfsverfasser für Baurechtswesen eingetragen.[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Hinweise für ausländische Freiberufler

Sie können sich als Staatsangehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz in Deuts[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Tätigwerden als Entwurfsverfasser

Tätigwerden als Entwurfsverfasser dürfen Sie als Ingenieur nur, wenn Sie in der von der Ingenieurkammer geführten Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen sind. Vorau[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Überblick

Wenn Sie in Deutschland als Entwurfsverfasser tätig werden möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entwurfsverfasser erbringen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig a[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Entwurfsverfasser

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch [mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Anzeige von Tätigkeiten mit Krankheitserregern

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit mit Krankheitserregern aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Freie Berufe (nicht zulassungsbeschränkt)

Informationen über die " freien Berufe ohne Zulassungsvoraussetzungen " finden Sie im gleichnamigen Kapitel der Lebenslage "Freiberufler".[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Verbraucherinformationen

Die in Baden-Württemberg anerkannten Prüfingenieure können Sie dem Verzeichnis der Prüfingenieure für Bautechnik in Baden-Württemberg entnehmen. Dieses wird von der Landesstelle für Bautechnik des Reg[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Steuerliche Aspekte

Wenn Sie nur einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen. Als Abgrenzungsmerkmal zur gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung der Freiberufleri[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024
Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos[mehr]

Zuletzt geändert: 21.04.2024