Amtl. Bekanntmachungen: Gemeinde Kanzach

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kanzach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kanzach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Blumen
Kanzach

In der Übersicht

Hier finden Sie unsere Amtl. Bekanntmachungen in der Übersicht.

1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Gewerbegebiet Seelenwald

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate01.10.2023

1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Gewerbegebiet Seelenwald

Mitteilungsblatt Nr. 15 vom 14.09.2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate13.09.2023

Mitteilungsblatt Nr. 15 vom 14.09.2023

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 18.09.2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate06.09.2023

folgende Tagesordnungspunkte werden besprochen....

Mitteilungsblatt Nr. 14 vom 24.08.2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate23.08.2023

Mitteilungsblatt Nr. 14 vom 24.08.2023

Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate27.07.2023

Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung. Der Gemeinderat Riedlingen hat die Neufassung am 02.08.2023 einstimmig beschlossen.

Kurzfristige Abstellung des Wassers am 28.07.2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate27.07.2023

Sehr geehrte Wasserabnehmerin, sehr geehrter Wasserabnehmer, wir versorgen Sie rund um die Uhr sicher und zuverlässig mit Wasser. Dennoch lässt sich wegen Reparaturen- oder Wartungsarbeiten am Wassernetz eine gelegentliche Sperrung nicht vermeiden. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihre Wasserversorgung am Freitag, 28.07.2023 von ca. 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr unterbrechen müssen.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Federseegruppe"

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate19.07.2023

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Federseegruppe"

Mitteilungsblatt Nr. 13 vom 20.07.2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen, Sitzungsberichte
icon.crdate19.07.2023

Mitteilungsblatt Nr. 13 vom 20.07.2023

Landratsamt verbietet Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen vorerst bis zum 31. August 2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate11.07.2023

Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Biberach derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter steigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verbietet das Landratsamt Biberach nun vorerst bis einschließlich Mittwoch, 31. August 2023 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage: In vielen Gewässern ist der Wasserpegel mittlerweile kritisch niedrig. Im Hinblick auf die derzeit verfügbaren Wetterprognosen ist von einer baldigen Entspannung nicht auszugehen. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb per Verfügung von Mittwoch, 12. Juli 2023 an den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus einem Bach oder See zu entnehmen. Eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs ist somit nur noch durch das Schöpfen mit Handgefäßen zulässig. Das Landratsamt legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 31. August 2023. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamts (www.biberach.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.

Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 06.07.2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate04.07.2023

Mitteilungsblatt Nr. 12 vom 06.07.2023