Aktuelles: Gemeinde Kanzach

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Blumen
Kanzach

In der Übersicht

Hier finden Sie unsere aktuellen Artikel in der Übersicht.

Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate27.07.2023

Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung. Der Gemeinderat Riedlingen hat die Neufassung am 02.08.2023 einstimmig beschlossen.

Kurzfristige Abstellung des Wassers am 28.07.2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate27.07.2023

Sehr geehrte Wasserabnehmerin, sehr geehrter Wasserabnehmer, wir versorgen Sie rund um die Uhr sicher und zuverlässig mit Wasser. Dennoch lässt sich wegen Reparaturen- oder Wartungsarbeiten am Wassernetz eine gelegentliche Sperrung nicht vermeiden. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihre Wasserversorgung am Freitag, 28.07.2023 von ca. 08:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr unterbrechen müssen.

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Federseegruppe"

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate19.07.2023

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Federseegruppe"

Landratsamt verbietet Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen vorerst bis zum 31. August 2023

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate11.07.2023

Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Biberach derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter steigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verbietet das Landratsamt Biberach nun vorerst bis einschließlich Mittwoch, 31. August 2023 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen. Schon seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage: In vielen Gewässern ist der Wasserpegel mittlerweile kritisch niedrig. Im Hinblick auf die derzeit verfügbaren Wetterprognosen ist von einer baldigen Entspannung nicht auszugehen. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge. Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb per Verfügung von Mittwoch, 12. Juli 2023 an den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus einem Bach oder See zu entnehmen. Eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs ist somit nur noch durch das Schöpfen mit Handgefäßen zulässig. Das Landratsamt legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 31. August 2023. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamts (www.biberach.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.

Jahresabschluss Wegebaugerätegemeinschaft Albrand

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate27.06.2023

Jahresabschluss Wegebaugerätegemeinschaft Albrand

10. Kanzacher Garagenflohmarkt

Aktuelles
icon.crdate26.06.2023

Am Samstag, den 1. Juli 2023 findet bereits zum 10. Mal unser traditioneller Garagenflohmarkt mit über 40 Ständen statt. Von 8:00 bis 16:00 Uhr bieten die Kanzacher alles an, was sich in Garagen, Dachböden und Scheunen an nicht mehr Gebrauchtem angesammelt hat. Ob Kleidung für alle Altersklassen, Haushaltsartikel, Altes und Antikes, Skurriles und Lustiges, Bücher, Spielzeug, Werkzeug, es ist so ziemlich alles dabei. Kommt vorbei und stöbert! Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt.

Zweckverband für Wasserversorgung „Federseegruppe“

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate26.06.2023

Einladung zur öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am Donnerstag, 13. Juli 2023 um 18.00 Uhr im Rathaus in Bad Buchau.

Dritte Änderung der Satzung für eine Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kanzach (Feuerwehrsatzung - FwS) vom 16.04.2014

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate21.06.2023

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2 HS. 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes hat der Gemeinderat am 19.06.2023 folgende Satzung beschlossen:

Geflügelpest im Landkreis Biberach bestätigt – Aufstallungspflicht für Teile des Landkreises

Aktuelles, Amtl. Bekanntmachungen
icon.crdate29.04.2023

Geflügelpest im Landkreis Biberach bestätigt – Aufstallungspflicht für Teile des Landkreises Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt, waren drei verendete Möwen, die im Landkreis Biberach in Bad Schussenried bei Sattenbeuren gefunden wurden, mit dem Geflügelpestvirus infiziert. Um einen Eintrag der hochansteckenden Viren in Geflügelbestände zu verhindern, wird für Teile des Landkreises Biberach eine Aufstallungspflicht angeordnet. Betroffen von der Aufstallungspflicht sind die Städte und Gemeinden Bad Schussenried, Ingoldingen, Mittelbiberach, Stafflangen (Ortsteil von Biberach), Oggelshausen, Tiefenbach, Seekirch, Alleshausen, Moosburg, Kanzach, Dürnau, Bad Buchau und Allmansweiler. „Auch aufgrund des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Neu-Ulm, Bodensee und Konstanz hat die Risikobewertung zu dem Ergebnis geführt, dass es zur Vermeidung der weiteren Einschleppung bzw. Verschleppung der Geflügelpest erforderlich ist, Geflügel für Teile des Landkreises aufzustallen. Es ist wichtig, dass der Kontakt zwischen Wildvögeln und dem Geflügel der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich nun konsequent verhindert wird. Nur so können wir die Eintragung in die Geflügelbetriebe verhindern und damit die Gesundheit der Tiere sicherstellen.“, sagt die stellvertretende Leiterin des Veterinäramts Dr. Georgine Holzmüller. Stallpflicht und obligatorische Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen Die entsprechende Allgemeinverfügung im Landkreis Biberach tritt am Samstag, 29. April 2023 in Kraft. In den betroffenen Gemeinden müssen die Geflügelarten (dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) vorerst bis zum 29. Mai 2023 in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, dichten Abdeckung und mit einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden. Zudem müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Seit dem 21. Januar 2023 sind diese unter anderem folgenden Maßnahmen durch eine Anordnung der Landesregierung in Baden-Württemberg auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Tieren verpflichtend: • Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten der Vögel gegen unbefugten Zutritt. • Ställe oder die sonstigen Standorte der Vögel dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. • Unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch, unschädliche Beseitigung von Einwegschutzkleidung. • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz und frei gewordenen Stallungen gereinigt und desinfiziert werden. • Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung muss durchgeführt und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden. • Vorhaltung einer betriebsbereiten Einrichtung zum Waschen der Hände sowie einer Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe. Sollte in Ausnahmefällen eine Aufstallung nicht möglich sein, werden die jeweiligen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgerufen, sich umgehend mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die vollständige Allgemeinverfügung mit allen Bestimmungen ist auf den Webseiten des Landkreises Biberach unter den Bekanntmachungen einsehbar. Zudem weist das Veterinäramt die Bevölkerung darauf hin, dass Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, auf gar keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden sollten. Stattdessen sollte der Fund bei der zuständigen Veterinärbehörde oder Gemeinde gemeldet werden. Hintergrundinformationen Die Aviäre Influenza (Geflügelpest), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Sie ist hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für das betroffene Geflügel in der Regel tödlich. Das Virus kann über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragen werden. Insbesondere wildlebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie können das Virus über große Entfernungen verschleppen. Das Virus verbreitet sich auch über die Luft. Zudem ist eine indirekte Übertragung durch Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten möglich. Der Mensch ist ebenfalls ein bedeutsamer Überträger der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die Geflügelpest weiterverbreitet werden. Eine Ansteckung von Menschen ist unwahrscheinlich.

Kanzacher Garagenflohmarkt 2023

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