Nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft
icon.crdate29.02.2024
19.03.2024 um 18 Uhr im Rathaussaal
Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Kanzach
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kanzach lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kanzach zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am Dienstag, den 19.03.2024 um 18:00 Uhr in den Rathaussaal der Gemeinde Kanzach, Rathausweg 6, Kanzach, ein.
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Einlass und Registrierung erfolgt ab 17:00 Uhr. Eine persönliche Einladung der Mitglieder erfolgt nicht.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kanzach gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Das Mitgliederverzeichnis der Jagdgenossenschaft („Jagdkataster“) kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und deren Bevollmächtigte Zutritt zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Kanzach. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (zum Beispiel Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe schriftlich zu bevollmächtigten, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können; dies gilt auch für Eheleute.
Laut Satzung ist die Zahl der Vollmachten, die je Besucher anerkannt werden, auf eine Person begrenzt. Die Stimmabgabe in der Jagdgenossenschaftsversammlung erfolgt nicht geheim.
Die Zugangsberechtigung wird beim Einlass geprüft, bitte halten Sie einen Ausweis bereit. Da die Überprüfung und Registrierung der Jagdgenossen zeitaufwendig ist, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist ab 17:00 Uhr. Bitte reichen Sie Anträge zur Tagesordnung bis 14.03.2024 bei der Gemeindeverwaltung Kanzach ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, Schriftführung, Anträge zur Tagesordnung, Zulassung von Gästen
2. Feststellung der Fortführung des Jagdkatasters
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk
4. Regelung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Vorstandswahlen oder Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat)
5. Beschluss über die Art der Nutzung des Jagdbezirkes
6. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
7. Beschluss einer neuen Satzung. Der Satzungsentwurf kann vorab bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
8. Verschiedenes
Kanzach, den 29.02.2024
Für den Jagdvorstand/Gemeinderat
Bürgermeister
Klaus Schultheiß